Verkaufs- und Lieferbedingungen der ROC Fertigung24 GmbH
Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen in laufenden sowie in künftigen Geschäftsverbindungen.
2. Anderweitige Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere vorherige schriftliche Zustimmung.
3. Bestellungen werden erst mit unserer Auftragsbetätigung verbindlich.
4. Das Angebot bezieht sich auf die in den Anfrageunterlagen geforderten Spezifi kationen. Für alle nicht durch die Anfrageunterlagen spezifi zierten Anforderungen gelten die branchenüblichen Toleranzen. Benachrichtigungen bei Änderungen der Spezifi kation oder des Produktionsprozesses erfolgen entsprechend der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen oder wenn eine Beschaffenheitsgarantie betroffen ist.
5. Wir sind nicht verpflichtet, An- und / oder Vorgaben des Kunden auf ihre Richtigkeit und / oder rechtliche Konformität zu prüfen. Für diese Aufgaben übernimmt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für eine etwaige Verletzung gewerblicher Schutzrechte.
Vertraulichkeit
6. Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat.
7. Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheimzuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt werden.
Unterlagen
8. An allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen diese Unterlagen in keiner Weise zu vertragsfremden Zwecken benutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie uns unverzüglich zurückzugeben.
Preise
9. Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Fracht/Porto, Verpackung, Versicherung und jeweils gültige gesetzlicher MwSt.
10. Alle Preise verstehen sich mangels anderweitiger Bestimmungen in Euro.
11. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
12. Sofern sich preisbestimmende Faktoren unvorhersehbar nach Vertragsabschluss ändern, insbesondere Kosten für Rohmaterial, Arbeit, Betriebsmittel o.ä., und zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als vier Monate liegen, sind wir berechtigt, die Preise nach vorheriger Information des Kunden angemessen zu erhöhen.
Zahlungsbedingungen
13. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
14. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist unser Kunde dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im übrigen kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
15. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
16. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
17. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und für die Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
18. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
Versand und Gefahrenübergang
19. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Kunden (EXW Incoterms 2000).
20. Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg.
21. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, mit Übergabe der Ware an den Kunden, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens aber mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, auf den Kunden über.
22. Bei Annahmeverzug des Kunden geht die Gefahr bei Versandbereitschaft über und zwar auch dann, wenn Annahmeverzug erst nach Versandbereitschaft eintritt.
23. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden wird die Sendung von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden oder sonstige vom Kunden gewünschte Risiken versichert.
Lieferfristen
24. Fristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung zu laufen, jedoch nicht, bevor vom Kunden alle erforderlichen Vorraussetzungen (z.B. vereinbarte Finanzierungszusagen, Übermittlung aller notwendigen Unterlagen wie Zeichnungen und Normen) geschaffen wurden und vor Eingang etwa fälliger Zahlungen.
25. Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Vertrag mit unserem Kunden geändert oder ergänzt wird, oder wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt.
26. Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Lieferverzug
27. Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Kunden unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Liefertermin nennen.
28. Verzögert sich die Lieferung durch einen in Ziff. 30 aufgeführten Umstand oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Kunden, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Eine etwaige Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen als nicht wirksam.
29. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Höhere Gewalt
30. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung oder, soweit siezur dauerhaften Unmöglichkeit der Leistung führen, insgesamt von der Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befi ndet, es sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Eigentumsvorbehalt
31. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
32. Der Kunde ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seine Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
33. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
34. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
35. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
36. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
37. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Sachmängel
38. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifi kationen, Mustern u.s.w. unseres Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
39. Der Kunde prüft die Produkte unverzüglich nach Erhalt der Ware auf etwaige Mängel. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 5 Arbeitstagen, verdeckte Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
40. Die Verjährung der Sachmängelansprüche richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gesetz.
41. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zusenden. Wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.
42. Wir sind berechtigt, die Mängel nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern, auch nach wiederholter erfolgloser Nachbesserung. Hierzu ist uns angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
43. Kann der Mangel in angemessener Frist nicht behoben werden, so hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
44. Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung vom Kunden mit zumutbarem Aufwand hätten festgestellt werden können, entfallen sämtliche Ansprüche aus Sachmängelhaftung, sobald die Ware verarbeitet oder eingebaut ist.
45. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Partner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
46. Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Kunde bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.
47. Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit uns abgestimmte Kulanzregelungen. Sie setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.
Haftungsbegrenzung
48. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch solche aus unerlaubter Handlung oder auf Ersatz von Mängel- oder Mängelfolgeschäden, wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.Die gilt nicht, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt, eine Haftung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist.
49. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind oder bei der es sich um eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer Beschaffenheitsgarantie handelt, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
50. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
51. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt. Gerichtsstand und Rechtswahl
52. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
53. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
54. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG - „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
Stand November 2017
ROC Fertigung24 GmbH
Im Sulzhau 4
D-72250 Freudenstadt
Tel. +49 (0) 74 41 / 9 24 80-0
info@fertigung24.com
Lieferbedingungen für die Bestellung von Fertigungsteilen über den Service der ROC Fertigung24 GmbH
1.) Vertragspartner
Unser Angebot auf dieser Internetseite richtet sich ausschließlich an Firmen (B2B). Da wir die Tatsache, ob der Besteller tatsächlich gewerbetreibend oder freischaffend ist zum Zeitpunkt des Zustandekommens des rechtsverbindlichen Auftrages nicht überprüfen können, erklären sich Privatpersonen, die eine Bestellung auslösen, mit denen im gewerblichen Geschäftsverkehr geltenden Regeln einverstanden. Insbesondere verzichten Privatpersonen auf etwaige Rücktritts- oder Umtauschrechte, die regelmäßig nur für private Endverbraucher Anwendung finden. Vertragspartner auf Seiten des Lieferanten ist die ROC Fertigung24 GmbH.
2.) Vertragsabschluss
Mit dem Online-Versand der Bestellung wird ein rechtsverbindlicher Auftrag ausgelöst. Verbindlich für die Fertigung und Lieferung sind die in der online erzeugten Konfiguration genannten Positionen und Stückzahlen. Dieses Dokument ist vom Auftraggeber vor Zahlung zu prüfen.
3.) Zahlung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Unser Online-Angebot beinhaltet keine festen Terminzusagen. Die Fertigung erfolgt vorbehaltlich der aktuellen Verfügbarkeit des bestellten Materials.
4.) Rücktrittsrecht
Alle Angaben des Auftraggebers werden von uns geprüft. Bei Abweichungen von den für die Preiskalkulation relevanten Größen behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vor. Sollte der Preis zu günstig berechnet worden sein, werden wir den tatsächlichen Preis anbieten und erst nach Bestätigung des von uns angebotenen bzw. bestätigten Preises fertigen.
5.) Dateien
Fehlerhafte Dateien werden von uns an den Auftraggeber zurückgemailt. Konstruktionsleistungen werden von uns im Rahmen des Angebotes auf dieser Seite nicht übernommen. Wir behandeln alle uns übersandten Daten und Dateien mit Vertraulichkeit. Unsere Daten und auch unsere Geschäftsräume sind gegen Einbruch und Diebstahl gesichert. Ungeachtet dessen übernehmen wir keinerlei Haftung für die Sicherheit der an uns gesandten Dateien. Wir haften nicht für Folgeschäden wegen falscher Inhalte der übermittelten Zeichnung.
6.) Allgemeines
Für die Nutzung dieser Seite und für die Bestellung von Fertigungsteilen wird davon ausgegangen, dass der Besteller die technischen Voraussetzungen des gewünschten Fertigungsverfahrens kennt und ihm die bei normalem technischen Aufwand erreichbaren Toleranzen, Qualitäten, Oberflächenbeschaffenheiten, Gratbildung und dergleichen bekannt sind. Gefertigte Teile werden von uns nicht nachgearbeitet. Jegliche über den reinen Vorgang der beschriebenen Fertigung und/oder Oberflächenbehandlung hinausgehende Leistung muss gesondert schriftlich vereinbart werden. In diesem Falle gilt der Text unserer Auftragsbestätigung.
7.) Reklamation
Unsere Lieferung ist umgehend nach Erhalt zu prüfen. Reklamationen sind innerhalb von 2 Tagen schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Versandschäden müssen sofort beim Transportunternehmen gemeldet werden.